Nach dem Landeshundegesetz von
Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) sind Besitzer eines
großen Hundes verpflichtet, den Hund beim Steueramt und
beim Ordnungsamt anzumelden.
Als große Hunde nach dem LHundG NRW gelten
Hunde, die ausgewachsen höher als 40 cm und/ oder
schwerer als 20 kg sind. Dem Ordnungsamt müssen die
Chipnummer des Hundes, ein Versicherungsnachweis und ein
Nachweis der Sachkunde vorgelegt werden.
Einen Nachweis der Sachkunde müssen
Hundehalter erwerben, die das erste Mal einen großen
Hund besitzen oder länger als drei Monate keinen großen
Hund gehalten haben.
Nur die Person in einem Haushalt muss den
Sachkundenachweis erbringen, die als Halter beim
Ordnungsamt und beim Stadtsteueramt angegeben ist. Der
Halter trägt die Verantwortung, wenn der Hund von
anderen Personen ausgeführt wird.
Als Tierärztinnen sind Dr. Gundel
Schumacher und Dr. Cornelia Teichgräber zur Abnahme der
Sachkundeprüfung und zur Ausstellung der
Sachkundebescheinigung für Besitzer großer Hunde im
Sinne des § 11 Abs. 3 LHundG NRW autorisiert.
Der Sachkundeprüfung erfolgt nach dem
Fragenkatalog der Tierärztekammer Nordrhein. Dieser ist
unter
www.tieraerztekammer-nordrhein.de,
Sachkundebescheinigung, mit Fragen und Antworten
einzusehen.
Termine zu Abnahme der Sachkundeprüfung
werden individuell vereinbart (0201-8405800 oder
0201-8405782
oder per Mail an uns).
Außerdem sind Dr. Gundel Schumacher und
Dr. Cornelia Teichgräber vom Landesamt für
Ernährungswirtschaft und Jagd NRW anerkannt,
Verhaltensprüfungen (Befreiung von Maulkorb- und
Leinenpflicht) abzunehmen und Sachkundebescheinigungen
für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 Abs.1 LHundG NRW
auszustellen.